Vorrausetzungen: -Mitgliedschaft der EWU oder einem Reitverein der FN angeschlossen ist
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
- Basispass Pferdekunde
- Longierabzeichen IV
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurse ( 16 LE ) , der nicht älter als 2 Jahre zurückliegt
Gelehrt und geprüft werden:
* Aufsichtspflicht und Unfallverhütung, Sicherheitsaspekte im Pferdesport,
* Vermittlung von Kenntnissen
auf dem Gebiet der Pferdehaltung und des Umgangs mit dem Pferd
einschließlich
Transports,
* Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
* Grundlagen der Reitlehre
* praktische Unterstützung von Lehrkräften
* Theorie zur
Unterrichtserteilung ( Grundlagen der Pädagogik, Aufbau und Gestaltung von
Übungsstunden,
altersspezifische Entwicklung
und Leistungsfähigkeit im Kinder- und Jugendbereich bzw. Erwachsenen und
Seniorenbereich, Spiel und
Bewegungsangebote des Breitensports )